Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt das Telemediengesetz (TMG)
Am 14. Mai 2024 ist das Telemediengesetz (TMG) außer Kraft getreten und wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Für alle Websitebetreiber bedeutet dies, dass sie ihre Impressum- und Datenschutzerklärung auf Aktualität prüfen sollten. Wenn das Impressum einen Verweis auf das TMG und/oder die Datenschutzerklärung einen Verweis auf das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) enthält, besteht Handlungsbedarf. Die Angabe […]